LaSoL Global

Unsere Leistungen

Ganzheitliche Fachkräftevermittlung aus einer Hand – für Unternehmen und Fachkräfte.

Personalvermittlung & Rekrutierung

Gezielte Suche und Auswahl qualifizierter internationaler Fachkräfte für Ihr Unternehmen.

Anerkennungsberatung

Beratung und Begleitung bei der Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse.

Visa- & Aufenthaltsunterstützung

Unterstützung bei allen Fragen rund um Visum, Aufenthaltstitel und Einreise.

Sprachförderung

Vermittlung von Sprachkursen zur Vorbereitung auf den deutschen Arbeitsmarkt.

Onboarding & Integrationsbegleitung

Begleitung von Fachkräften und Unternehmen während der ersten Monate der Zusammenarbeit.

Beratung zu rechtlichen Rahmenbedingungen

Unterstützung für Unternehmen bei arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen.

Häufige Fragen zur internationalen Fachkräftevermittlung

Wie läuft die Vermittlung internationaler Fachkräfte bei LaSoL Global ab?

Am Anfang steht eine kostenlose Bedarfsanalyse: Wir klären, welche Qualifikationen, Sprachkenntnisse und Erfahrungen Ihr Unternehmen benötigt. Anschließend suchen wir über unsere internationalen Partnernetzwerke passende Kandidatinnen und Kandidaten und prüfen Abschlüsse, Berufserfahrung und Sprachniveau, bevor wir Ihnen ausgewählte Profile vorstellen. Nach Ihrer Entscheidung begleiten wir den gesamten Prozess bis zum Arbeitsbeginn: die Anerkennung des Berufsabschlusses, das Visumverfahren, die Einreise und das Onboarding im Betrieb. Wie lange das dauert, hängt vom Beruf, vom Herkunftsland und von den zuständigen Behörden ab – bei reglementierten Berufen wie der Pflege sollten Sie erfahrungsgemäß mit mehreren Monaten von der Auswahl bis zum ersten Arbeitstag rechnen. Wir informieren Sie in jeder Phase über den aktuellen Stand, damit Sie Ihre Personalplanung realistisch ausrichten können.

Was bedeutet die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse?

In Deutschland regelt das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), wie im Ausland erworbene Abschlüsse bewertet werden. Bei reglementierten Berufen – etwa in der Pflege oder der Medizin – ist die Anerkennung Voraussetzung, um den Beruf ausüben zu dürfen. Die zuständige Stelle prüft, ob die ausländische Qualifikation der deutschen gleichwertig ist. Stellt sie wesentliche Unterschiede fest, können diese über einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung ausgeglichen werden. Zuständig sind je nach Beruf unterschiedliche Stellen: zum Beispiel die Anerkennungsbehörden der Länder für Pflegeberufe, die Approbationsbehörden für Ärztinnen und Ärzte oder die Handwerkskammern für handwerkliche Berufe; ausländische Hochschulabschlüsse bewertet die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Wir begleiten Fachkräfte und Arbeitgeber durch das gesamte Verfahren – von der Zusammenstellung der Unterlagen über die Antragstellung bis zur Kommunikation mit der Behörde.

Welche Visa-Wege gibt es für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten?

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet mehrere Wege nach Deutschland: das Visum für Fachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung, das Visum für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung und die Blaue Karte EU für Hochqualifizierte mit entsprechendem Gehaltsangebot. Für Berufe mit ausgeprägter Praxiserfahrung, etwa in der IT, bestehen zudem Möglichkeiten ohne formalen Abschluss. Arbeitgeber können das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen und damit die Bearbeitungszeiten deutlich verkürzen. Auch die Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche kann im Einzelfall ein Einstieg sein. Welcher Weg der richtige ist, hängt von Qualifikation, Beruf und Arbeitsvertrag ab. Wir prüfen die Voraussetzungen im Einzelfall, bereiten die Unterlagen für den Visumantrag und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vor und koordinieren die Termine bei der Botschaft oder dem Konsulat im Herkunftsland.

Welche Deutschkenntnisse benötigen internationale Fachkräfte?

Das erforderliche Sprachniveau richtet sich nach dem Beruf. In der Pflege wird für die Anerkennung in der Regel das Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verlangt, teilweise B1 mit zusätzlicher fachsprachlicher Prüfung – die Details unterscheiden sich je nach Bundesland. Ärztinnen und Ärzte müssen für die Approbation neben allgemeinen Deutschkenntnissen eine Fachsprachenprüfung auf C1-Niveau ablegen. In Handwerk, Logistik, Industrie und Gastronomie gibt es meist keine gesetzliche Vorgabe; hier entscheidet der Arbeitgeber, welches Niveau im Arbeitsalltag erforderlich ist – üblich ist mindestens B1. Wir vermitteln unseren Kandidatinnen und Kandidaten passende Sprachkurse, die häufig bereits im Herkunftsland beginnen und in Deutschland fortgesetzt werden, und behalten die Prüfungstermine im Blick, damit der Spracherwerb den Anerkennungs- und Visumsprozess nicht verzögert.

Wie unterstützt LaSoL Global beim Onboarding und bei der Integration?

Die Vermittlung endet für uns nicht mit der Einreise. Wir unterstützen neue Fachkräfte bei den ersten praktischen Schritten in Deutschland: der Wohnsitzanmeldung, der Eröffnung eines Bankkontos, dem Abschluss der Krankenversicherung und den Terminen bei der Ausländerbehörde. Auf Wunsch helfen wir bei der Wohnungssuche und bei Alltagsfragen. Gleichzeitig begleiten wir Arbeitgeber beim betrieblichen Onboarding – von der Vorbereitung des Teams bis zu regelmäßigen Feedbackgesprächen in den ersten Monaten der Zusammenarbeit. Da wir auf Deutsch, Englisch und Türkisch beraten, lassen sich viele Fragen ohne Sprachbarriere klären. Unser Ziel ist, dass Fachkräfte schnell ankommen und langfristig bleiben: Eine gelungene Integration ist der wichtigste Faktor dafür, dass sich internationale Rekrutierung für beide Seiten auszahlt.

Was kostet die Vermittlung und wer trägt die Kosten?

Die Erstberatung ist für Unternehmen und Fachkräfte kostenlos und unverbindlich. Die konkreten Konditionen einer Vermittlung hängen vom Umfang des Auftrags ab – etwa davon, ob neben der Rekrutierung auch das Anerkennungsverfahren, der Visumsprozess, die Sprachförderung und das Onboarding begleitet werden sollen. Vor Beginn der Zusammenarbeit erhalten Sie von uns ein transparentes Angebot ohne versteckte Kosten. Hinzu kommen behördliche Gebühren, die je nach Verfahren variieren, zum Beispiel für die Anerkennung des Abschlusses und das Visum; auch darüber informieren wir vorab. Sprechen Sie uns einfach an – gemeinsam klären wir, welche Leistungen Sie benötigen und welche Kosten realistisch einzuplanen sind.

Welche Leistung passt zu Ihnen?

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